Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich / Leistungsbeschreibung
Das Leistungsangebot des Unternehmers umfasst: (I.) die Erstellung von digitalen Scans zur
Dokumentation von Bestandsgebäuden und (II.) digitale Fotografien, Kugelpanoramen und
Punktewolken (ggf. auch virtuelle Rundgänge)
I. Digitale Scans
Der Werkunternehmer erstellt auf den Baustellen der Besteller 3D-Scans zur Dokumentation der
vorhandenen und sichtbaren Bausubstanz. Danach werden die Scan-Daten per EDV verarbeitet und
virtuelle 3D-Modelle in Form von Punktewolken erstellt. Diese Punktewolken werden mittels weiterer
Software an dem CAD-Koordinatensystem (xyz) ausgerichtet. Der Besteller erhält diese mittels
Downloadlink.
Unser Dienstleistungs-Umfang beinhaltet weiter:
a) Scannen per 3D-Laserscanner oder Photogrammetrie
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Scan:
a) Während des Scans wird freier Zugang zum Gebäude und allen Räumen, sowie Stromversorgung
und idealerweise Beleuchtung im gesamten Haus benötigt.
b) Die Räume müssen nicht leer sein, normale Möblierung stellt kein Hindernis dar, lediglich als Lager
genutzte Räume, deren Fußböden und Wände größtenteils nicht erkennbar sind, sind nicht erfassbar
und müssen vor unseren Termin ausgeräumt werden, was vom Bauherrn zu organisieren ist. Sollte
dieses versäumt werden, muss ein neuer Vor-Ort-Termin vereinbart werden. Die anfallenden
Fahrtkosten werden berechnet.
c) Der Scan der Außenansicht erfordert eine trockene (regenfreie) Zeit am Tag des Scannens. Sollte
für den vereinbarten Termin (24 Stunden zuvor) die Wetterprognose dies verneinen, wird der
Scantermin auf einen nahegelegenen Termin mit besserer Wettervorhersage verschoben.
d) Der Werkunternehmer behält sich vor, 24 Stunden vor dem vereinbarten Scan-Termin aufgrund der
Wetterprognose, welche einen Außen-Scan nicht durchführbar erscheinen lassen, abzusagen und
einen neuen Termin zu vereinbaren. Zur Wetterprognose wird die Vorhersage von Wetter-Online.de
herangezogen und als Vorbehaltsschwelle mindestens 60% Regenwahrscheinlichkeit.
II. Digital-Fotografien / Kugelpanoramen / ggf. auch virtuelle Rundgänge
Der Werkunternehmer erstellt im Auftrag des Bestellers mit einer digitalen HDR Fotokamera
Einzelaufnahmen, welche mittels Software zu einem Kugelpanorama zusammen gestitcht werden. Der
Besteller definiert welche Räume oder Plätze als Kugelpanorama dargestellt werden sollen. Aus
solchen Kugelpanoramen kann der Besteller per Auftrag virtuelle Rundgänge vom Werkunternehmer
fertigen lassen. Das gewünschte Design und die Funktionsweise sind vorab dem Werkunternehmer
schriftlich mitzuteilen.
§ 2 Pflichten des Unternehmers
Die Erbringung der Leistungen durch den Unternehmer muss nach den allgemein anerkannten Regeln
und dem Stand der Technik unter Beachtung aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und
Bestimmungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgen. Der Auftragnehmer gestaltet seine
Arbeitszeit für den Auftraggeber nach freiem, aber pflichtgemäßen Ermessen. Die Interessen des
Auftraggebers werden angemessen neben dem verbleibenden Pflichtenkreis des Auftragnehmers
gewahrt. Bei der Bemessung der Leistung gehen beide Vertragsparteien (Auftraggeber/Besteller und
Auftragnehmer/Unternehmer) davon aus, dass der Aufgabenkreis gleich bleibt. Bei zusätzlichen
Aufgaben oder einer Reduzierung der Aufgaben sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine neue
Vereinbarung zu treffen. Der Unternehmer verpflichtet sich, die Leistungen innerhalb des vereinbarten
Fristenplanes zu erbringen. Kann der Fristenplan wegen zu geringem Baufortschritt oder schlechtem
Wetter nicht eingehalten werden, so kann der Unternehmer die Vereinbarung eines neuen Fristenplans
verlangen. Dasselbe gilt, wenn der Umfang der Aufgaben sich nachträglich erweitert.
§ 3 Pflichten des Bestellers
Der Besteller stellt dem Unternehmer auf Anordnung die bei ihm vorhandenen, für die Erbringung der
Leistungen benötigten Unterlagen und Daten zur Verfügung, soweit der Besteller diese Daten selbst
erhoben hat, sie in seinem Auftrag erhoben wurden oder ihm aus allgemein zugänglichen Quellen
bekannt geworden und bei ihm noch verfügbar sind.
§ 4 Vertragsschluss
1. Der Besteller kontaktiert den Unternehmer und bekundet Interesse an seiner Leistung. Daraufhin
erkundigt sich der Unternehmer beim Besteller nach Ort, Art und Umfang der gewünschten Leistung.
2. Auf der Basis dieser Informationen erstellt der Unternehmer ein Angebot. Das Angebot enthält
insbesondere zur Ausführung der Arbeiten und das Entgelt. Der Unternehmer berechnet sein Entgelt
nach seiner Wahl, entweder nach Stundensätzen oder pauschal. Der Besteller entscheidet sich auf
Grundlage dieses Angebots, ob er die Leistung des Unternehmers annimmt. Ist der Besteller
einverstanden, teilt er dies dem Unternehmer mit.
3. Der Unternehmer fertigt anschließend eine Auftragsbestätigung und sendet diese dem Besteller zu.
Die Zusendung der Auftragsbestätigung ist das rechtsverbindliche Angebot auf Vertragsabschluss. Der

Besteller nimmt das Angebot an, indem er die Auftragsbestätigung innerhalb zwei Wochen
unterschrieben an den Unternehmer übermittelt.
Preiskalkulation: Der Angebotspreis wird ermittelt durch Länge und Breite des Gebäudes mit der
Multiplikation der Anzahl der zu scannenden Stockwerke (Gebäude-Länge x Gebäude-Breite x Anzahl
der zu scannenden Stockwerke).
§ 5 Abnahme
1. Nach Abschluss der Arbeiten übermittelt der Unternehmer dem Besteller die vertragliche Leistung
zur Abnahme. Die Art der Übermittlung (z.B. E-Mail, Post, etc.) wird individuell vereinbart.
2. Mit der Abnahme nimmt der Besteller die Arbeit des Unternehmers formlos als vertragsgemäß
entgegen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Wurden Festpreise vereinbart, werden
diese angepasst sofern sich der Arbeitsumfang wesentlich verändert.
2. Die Preise sind nach Beendigung aller vereinbarten Leistungen und nach Rechnungserteilung
innerhalb von 14 Tagen und ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Betreffend der Folgen des
Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt.
3. Aufrechnungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt und unbestritten von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch
verknüpft sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen,
es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten und
rechtskräftig festgestellt.
4. Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind nur auf Firmenpapier des Auftragsnehmers
BSU Bau- und Ingenieurgesellschaft GmbH gültig.
§ 7 Laufzeit/Kündigung
1. Der Vertrag wird beginnend mit dem Tag/Monat/Jahr geschlossen. Er endet mit Abnahme des
Werks, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
2. Besteller und Unternehmer können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe
kommen insbesondere in Betracht:
• Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrags, der eine weitere
Zusammenarbeit unmöglich macht.
• Leistungsverzug
3. Wird aus einem Grund gekündigt, den der Besteller zu vertreten hat, so behält der Unternehmer den
Anspruch auf die Vergütung der ihm übertragenen Leistungen, jedoch unter Abzug dessen, was er
infolge der Auflösung des Vertrags an Aufwendungen erspart.
4. Wird aus einem Grund gekündigt, den der Unternehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur eine
anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den
Besteller verwertbar sind.
§ 8 Höhere Gewalt
1. Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von
ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei gestellt. Wird
im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind
die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als
höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand,
Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und
Einwirkungen, sowie andere unvorhersehbare Ereignisse, welche nicht durch Eigenverschulden
des Unternehmers entstanden.
2. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falls höherer Gewalt der
anderen Partei der anderen Partei eine Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus
haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
§ 9 Haftung für Mängel
1. Für etwaige Mängel leistet der Unternehmer Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die
Nachbesserung fehlschlägt, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn der
Unternehmer die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert.
2. Das Recht auf Rücktritt steht dem Besteller nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
3. Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Das gilt nicht, wenn es sich um
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Diese werden nachstehend geregelt.
4. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller nicht.
§ 10 Haftung für Schäden
1. Die Haftung des Unternehmers für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt ist auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit des Bestellers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h., von
Pflichten, die sich aus der natur des Vertrags ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des

Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haften wir für jede
Fahrlässigkeit.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB.
3. Soweit die Haftung des Unternehmers für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit des Bestellers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren
derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs, bzw. bei
Schadensersatzansprüchen wegen Mangels, ab Abnahme des Werkes.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung dem Unternehmer gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt das auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmers.
§ 11 Urheberrecht
An Abbildungen und Zeichnungen behält sich der Unternehmer ein Urheberrecht vor. Die Weitergabe
an Dritte, durch den Besteller, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Unternehmers.
§ 12 Kollision
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Bestandteil des Vertrags mit dem
Unternehmer, wenn sie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, behält der
Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit. Vertragslücken sind durch ergänzende Regelungen
auszufüllen, die der gewollten Vereinbarung nahekommen, und wirksam sind.
§ 14 Ausschluss von Nebenabreden
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen
dieses Werkvertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine
Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder
Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind.
Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich
niederzulegen.
§ 15 Geltung dieser Geschäftsbedingungen
Aufträge sind für den Auftraggeber nur verbindlich, wenn sie nach diesen Geschäftsbedingungen
abgewickelt werden. Sind diese Inhalt eines Auftrags an Sie geworden, so gelten sie auch für alle
künftigen Aufträge an Sie. Abweichungen von diesen Bedingungen sowie sonstige Abmachungen
gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden, und nur für den Einzelauftrag, für den sie vereinbart
werden.
§ 16 Rechtswahl/Gerichtsstand
1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Erfüllungsort für unsere Lieferungen der jeweils auf dem
Lieferschein angegebene Versandort, nach unserer Wahl auch Berlin-Charlottenburg. Erfüllungsort für
die Zahlungsverpflichtung des Bestellers sowie Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg. Wir behalten
uns jedoch das Recht vor, zum gerichtlichen Einzug unserer Forderungen am Hauptsitz des Bestellers
zu klagen.
2. Bei Auslandslieferungen ist deutsches Recht maßgebend.